Die Forschung in diesem Bereich ist noch relativ jung, sollte aber auf alle Fälle ernst genommen werden. Es sind doch einige der Wildpflanzen, welche Pyrrolizidin (PA) enthalten:
- Huflattich – Tussilago farfara
- Beinwell – Symphytum
- Boretsch – Borago officinalis
- Natterkopf – Echicum vulgare
- Lungenkraut – Pulmonaria
- Echter Steinsame – Lithospermum officinale
- Pestwurz – Petasites hybridus
- Sonnenhut – Echinacea
- Kreuzkraut – Senecio jacobaea
Das ist natürlich keine abschließende Aufzählung. Dies sind jedoch die meines Erachtens am häufigsten verwendeten in der Wildpflanzenküche.
Wie man an der Aufzählung schon sieht, ist PA vor allem in der Familie der Raublattgewächse (Boranginaceae) und in Asterngewächsen (Asteraceae) enthalten.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung schreibt, dass in Tierversuchen festgestellt wurde, dass PA in hohen Dosen Leberkrebs verursacht. Bei einer kurzfristigen Einnahme (bis zu 14 ) Tagen jedoch eine Gesundheitsschädigung unwahrscheinlich ist. Das Institut sieht sich jedoch nicht in der Lage einen genauen Grenzwert anzugeben aufgrund der ungenauen Ausgangslage, die derzeit noch besteht.
Das Problem ist einfach, dass es sich nicht um eine Akutreaktion handelt, sondern dass die Stoffe im Körper, speziell in der Leber erst zu den toxischen Stoffen umgebaut werden.
Es gibt mittlerweile auch schon PA freie Pflanzen – beim Beinwell habe ich mir so eine Züchtung schon in den Garten gepflanzt und bin sehr froh den Beinwell nun wieder ohne nachzudenken verwenden zu können. Dies ist auch für den pharmazeutischen Bereich erforderlich gewesen und kommt nun auch uns kleinen Endnutzern zu Gute.
Wer aber draußen im Wald sammelt muss selbst die Verantwortung und die Entscheidung übernehmen, ob er die Pflanzen in seinen Speise- oder Heilplan mit aufnehmen möchte.
Herzliche Grüße
Eure Heike Engel
Quelle:
Bundesinstitut für Risikobewertung
“Ich nehme Sie als aufgeklärte Menschen ernst und gehe davon aus, dass Ihnen bekannt ist, dass Heilpraktiker überwiegend Behandlungsmethoden aus der Komplementär- oder Alternativmedizin verwenden, für deren Wirksamkeit es keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt. Dennoch bin ich aus rechtlichen Gründen gezwungen, Sie darauf hinzuweisen, dass keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die therapeutische Wirksamkeit der angebotenen Empfehlungen, Behandlungen bzw. Behandlungsmethoden vorliegen.”